Wer kann einen privaten Arbeitsvermittler in Anspruch nehmen?

ANTWORT:

Jeder kann und darf einen privaten Arbeitsvermittler in Anspruch nehmen. Allerdings gibt es zwei wesentliche Unterschiede. Für einen Arbeitssuchenden mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sind die Dienstleistungen des privaten Arbeitsvermittlers kostenfrei und für Arbeitssuchende ohne Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Kosten für die Vermittlung anfallen.

Die Höhe der Vermittlungsgebühren kann jeder private Arbeitsvermittler für sich selbst festlegen, darf aber wenn der Arbeitssuchende die Leistung bezahlt nicht höher als die Summe des Vermittlungsgutscheines sein.

   

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